Kosten
Vaterschaftsanfechtung

Kosten - Vaterschaftsanfechtungsklage

Nach unseren Erfahrungen wird für das komplette Anfechtungsverfahren ein

Gegenstandwert (Streitwert) von 2000.00 €

festgesetzt. Somit müssen Sie für ein durchschnittliches Verfahren die Gerichtskosten wie folgt kalkulieren:

PostenGebühr in €AnzahlBetrag in €
 
Gerichtskosten73,002,00146,00
 
Anwaltskosten
Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG133,001,30172,90
Termingebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG133,001,20159,60
Post- und Telek.-entgelte Gem.- Nr. 7002 VV RVG20,001,0020,00
    Zwischensumme Netto352,50
    Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG19 %66,97
    Endsumme Brutto419,47
 
Kosten gesamt565,47


Die Gerichtskosten werden berechnet nach § 34 Gerichtskostengesetz.
Die Rechtsanwaltskosten werden berechnet nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Musterrechnung handelt! In den einzelnen Verfahren kann die Rechnung höher ausfallen, beispielsweise wenn weitere Kosten, wie Fahrtkosten, Termine, Besichtigungen etc. anfallen.

Unabhängig vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine ggf. anderslautende Gebührenvereinbarung mit Ihrer Anwältin/ Ihrem Anwalt zu treffen!

Sollten Sie nicht über das nötige Einkommen verfügen, bietet sich die Möglichkeit, für die Kosten von der Staatskasse ein Darlehen zu erhalten bzw. die Kosten komplett übernommen zu bekommen (s. Verfahrenskostenhilfe)

Für weitere Fragen zum Thema Vaterschaftsanfechtung stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


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