Unterhalt
Streitwert Gegenstandswert
Streitwert - Unterhaltsklage
Begriffserklärung
Bei einem gerichtlichen Verfahren vor einem deutschen Gericht fallen zwei Arten von Kosten an, die Gerichtsgebühren und die Rechtsanwaltsgebühren.
Die Gerichtsgebühren bestimmen sich nach dem Streitwert oder dem Gegenstandswert. Der Streitwert ist der sich in Geld beziffernde Wert des Gegenstandes über den im Verfahren, vor dem Richter, gestritten wird; vereinfacht in einem Beispiel zum Ausdruck gebracht:
Streiten die Parteien über die Herausgabe eines Zeichenblockes im Wert von 10,00 Euro - dann ist der Streitwert des Prozesses und auch die Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren der Wert von zehn Euro.
Schwierig wird die Festlegung des Streitwertes immer dann, wenn es sich zum einen um komplexe Sachverhalte handelt und zum anderen, wenn um Dinge gestritten wird, die nicht deutlich in Geld zu messen sind.
Beim Unterhalt bestimmt sich der Streitwert nach dem Unterhaltsbetrag über den gestritten wird. Da theoretisch Unterhalt unendlich gezahlt werden kann, wird als Streitwert der Unterhaltsbetrag für ein Jahr - als für zwölf Monate - angenommen.
Wer legt den Gegenstandswert oder den Streitwert fest?
Der Streitwert wird meist von den Gerichten festgelegt in einem so genannten Streitwertbeschluss.
Sollte kein gerichtliches Verfahren anhängig gewesen oder der Streitwert nicht festgelegt worden sein, so erfolgt die Streitwertbestimmung durch die Verfahrensbetreuer, also meist durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt.
Beispiele zum Streitwert:
Im gerichtlichen Verfahren sind eine Reihe von Gegenstandswerten geregelt.
Bei Unterhaltsstreitigkeiten wird angenommen, dass der Streitwert der Unterhaltsbetrag eines Jahres ist, um den gestritten wird.
(1) Ein Vater zahlt 200,00 Euro Unterhalt pro Monat, will aber nach Neuberechung des Anwaltes nur noch 180,00 Euro Unterhalt zahlen. Damit wird sich um eine Differenz von 20,00 Euro pro Monat gestritten. Für die Berechnung des Unterhaltsgegenstandswertes ist das Zwölffache des strittigen Betrages heranzuziehen. Daher streiten die Parteien über einen Streitwert von 240,00 Euro - der Streitwert beträgt demzufolge 240,00 Euro.
(2) Ein Vater zahlt aktuell keinen Unterhalt, soll aber 322,00 Euro Unterhalt pro Monat zahlen. Damit wird sich um eine monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 322,00 Euro gestritten. Für die Berechnung des Streitwertes ist wieder der Jahresunterhaltsanspruch ausschlaggeben. Der Streitwert beträgt demzufolge 3864,00 Euro.
Dieser Gegenstands- bzw. Streitwert wird dann in der Berechnung der Gerichtskosten und der Anwaltskosten herangezogen.
Für weitere Fragen zum Thema Unterhalt stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
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