Unterhalt
Gerichtskosten

Gerichtskosten - Unterhaltsklage

Die Gerichtskosten bestimmen sich nach dem Streitwert. Dabei fallen Gebühren an, die im Gerichtskostengesetz (GKG) [ 4 ] geregelt werden. Somit erfolgt die grundlegende Berechnung einerseits nach § 34 GKG, andererseits wird der daraus ermittelte Wert mit einem Faktor multipliziert.

Daraus ergibt sich, dass die Berechnung nicht pauschal angegeben werden kann, da sich dei Höhe der Kosten am Einzelfall orientiert. Müssen zum Beispiel weitere Prozesshandlungen vorgenommen werden, wird ein höherer Faktor angesetzt, kann ein Verfahren besonders schnell abgewickelt werden, wird ein niedrigerer Faktor angesetzt.
Bei einem einfachen Verfahren fallen in Ehesachen, bestimmten Lebenspartnerschaftssachen und Folgesachen, allgemein gesprochen also in den meisten Fällen des Familienrechts, im ersten Rechtszug allgemein zwei volle Gerichtsgebühren an. Allerdings können Gerichtskosten bei komplizierten Fällen nicht nur zweifach, sondern auch mehrfach anfallen (dies wird bezeichnet als "mehrere Gebühren"). Bei sehr einfachen Fällen kann die Gerichtsgebühr auch nur einfach anfallen.

Um sich einen Überblick über die Staffelung einer einfachen Gebühr zu machen, benutzen Sie bitte unsere Gerichtsggebührentabelle oder den Gerichtsgebührenrechner. Der Gerichtskostenrechner bietet Ihnen weiterhin die Möglichkeit, die Gebühr mit der Anzahl der Gebühren zu errechnen.

Weiterhin ist für Sie wichtig zu wissen, dass Gerichtskosten mehwertsteuerbefreit sind. Die Abrechnung erfolgt rein Netto.

Um zu erfahren, welche Kosten auf Sie zukommen, klicken Sie bitte rechts auf Kosten und geben Sie dort die entsprechenden Zahlen an, die als Berechnungsgrundlage dienen sollen.

[ zurück ]      [ weiter ]  


[ Zum Seitenanfang ]

Scheidung Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Vaterschaftsanfechtung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Scheidung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Umgangsrecht Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Vaterschaftsanerkennung Anfrage Sorgerecht Anfrage Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Verfahrenskostenhilfe Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Vaterschaftsanfechtung Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Familienrecht Anfrage Scheidungsantrag Scheidung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Vaterschaftsanfechtung Anfrage Umgangsrecht Anfrage Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Unterhalt Anfrage Verfahrenskostenhilfe Sorgerecht Sorgerecht Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Unterhalt Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Scheidung Gerichtskosten Verfahrenskostenhilfe Scheidung Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Unterhalt Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Vaterschaftsanfechtung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Gerichtskosten Umgangsrecht Gerichtskosten Verfahrenskostenhilfe Umgangsrecht Verfahrenskostenhilfe Umgangsrecht Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Umgangsrecht Scheidung Anfrage Vaterschaftsanfechtung Gerichtskosten Sorgerecht Gerichtskosten Sorgerecht Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Verfahrenskostenhilfe Vaterschaftsanfechtung Unterhalt Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Verfahrenskostenhilfe Unterhalt Gerichtskosten Umgangsrecht Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Sorgerecht Anwaltskosten Gebührenvereinbarung


© www.familienrecht-kosten.de 2009 - 2013
|  Impressum | Kontakt | Quellenverzeichnis | Webmaster |
NTQuMjM0LjE4MC4xODc6OjIwMTMuMDUuMjIgMTM6MTk6NDQ=
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Google+.
 
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Twitter
 
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Facebook