Die Rechtsanwaltsgebühren werden, ist keine andere Vereinbarung getroffen worden (
s. Gebührenvereinbarung), nach dem Streitwert bestimmt. Dabei werden die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
[ 5 ] angewendet. Die Gebühren für die verschiedenen Streitwerte werden dort in § 13 beschrieben.
Die Regelungen des RVG besagen, dass bei einem einfachen Verfahren (ohne weitere Kosten wie beispielsweise Vergleiche, Versäumnisurteile, Streitverkündungen usw.) vor dem Zivilgericht insgesamt 2,5 Gesamtgebühren anfallen. Diese Gesamtgebühren setzen sind meistens aus den Teilgebühren "Verfahrensgebühr" und "Termingebühr" zusammen.
Die Verfahrensgebühr entsteht schon für das Betreiben eines ab Klageauftrag erteilten Geschäfts einschließlich sämtlicher Informationen zu dieser Beauftragung.
Für den Anfall der Termingebühr ist es nötig, dass die Anwälte die Parteien im Termin ordnungsgemäß vertreten.
Weiterhin ist vorstellbar, dass noch eine Vergleichsgebühr (1,0) anfällt - sollte zwischen den Parteien ein Vergleich geschlossen worden sein.
Eine tabellarische Übersicht der einfachen Kosten haben wir Ihnen unter
"Tabellen - Rechtsanwaltskosten" zusammengestellt. Für eine detailiertere Berechnung der allgemeinen Rechtsanwaltskosten nach Gegenstandswert mit abweichender Anzahl der Gebühren benutzen Sie bitte den
Rechner für Rechtsanwaltskosten.
Weiterhin ist für Sie wichtig zu wissen, dass wir, wo nicht anders gekennzeichnet, alle Rchtsanwaltsgebühren rein Netto angegeben haben. Jedoch sind Rechtsanwälte dazu verpflichtet, inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer abzurechnen. Bitte addieren Sie also entsprechend den aktuellen Mehrwertsteuersatz, so der Betrag nicht ausdrücklich als Brutto ausgewiesen ist.
Um zu erfahren, welche Kosten auf Sie zukommen, klicken Sie bitte rechts auf Kosten und geben Sie dort die entsprechenden Zahlen an, die als Berechnungsgrundlage dienen sollen.
Bitte beachten Sie, dass alle von uns angegebenen Beträge auf Musterrechnungen beruhen - in den einzelnen Verfahren kann die Rechnung höher ausfallen, beispielsweise wenn weitere Kosten, wie Fahrtkosten, Termine, Besichtigungen etc. anfallen.