Umgangsrecht
Gerichtskosten

Gerichtskosten - Klage zum Umgangsrecht

Die Gerichtskosten bestimmen sich nach dem Streitwert. Dabei fallen Gebühren an, die im Gerichtskostengesetz (GKG) [ 4 ] geregelt werden. Somit erfolgt die grundlegende Berechnung einerseits nach § 34 GKG, andererseits wird der daraus ermittelte Wert mit einem Faktor multipliziert.

Daraus ergibt sich, dass die Berechnung nicht pauschal angegeben werden kann, da sich dei Höhe der Kosten am Einzelfall orientiert. Müssen zum Beispiel weitere Prozesshandlungen vorgenommen werden, wird ein höherer Faktor angesetzt, kann ein Verfahren besonders schnell abgewickelt werden, wird ein niedrigerer Faktor angesetzt.
Bei einem einfachen Verfahren fallen in Ehesachen, bestimmten Lebenspartnerschaftssachen und Folgesachen, allgemein gesprochen also in den meisten Fällen des Familienrechts, im ersten Rechtszug allgemein zwei volle Gerichtsgebühren an. Allerdings können Gerichtskosten bei komplizierten Fällen nicht nur zweifach, sondern auch mehrfach anfallen (dies wird bezeichnet als "mehrere Gebühren"). Bei sehr einfachen Fällen kann die Gerichtsgebühr auch nur einfach anfallen.

Um sich einen Überblick über die Staffelung einer einfachen Gebühr zu machen, benutzen Sie bitte unsere Gerichtsggebührentabelle oder den Gerichtsgebührenrechner. Der Gerichtskostenrechner bietet Ihnen weiterhin die Möglichkeit, die Gebühr mit der Anzahl der Gebühren zu errechnen.

Weiterhin ist für Sie wichtig zu wissen, dass Gerichtskosten mehwertsteuerbefreit sind. Die Abrechnung erfolgt rein Netto.

Nach unseren Erfahrungen wird für die Regelung des Umgangs in erster Instanz ein Gegenstandwert (Streitwert) von 3000,00 € festgesetzt. Somit müssen Sie für ein durchschnittliches Verfahren die Gerichtskosten wie folgt kalkulieren:

PostenGebühr in €AnzahlBetrag in €
Gerichtskosten89,002,00178,00


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