Umgangsrecht
Anwaltskosten nach Streitwert

Anwaltskosten - Streitwert
Klage zum Umgangsrecht

Die Rechtsanwaltsgebühren werden, ist keine andere Vereinbarung getroffen worden (s. Gebührenvereinbarung), nach dem Streitwert bestimmt. Dabei werden die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) [ 5 ] angewendet. Die Gebühren für die verschiedenen Streitwerte werden dort in § 13 beschrieben.
Die Regelungen des RVG besagen, dass bei einem einfachen Verfahren (ohne weitere Kosten wie beispielsweise Vergleiche, Versäumnisurteile, Streitverkündungen usw.) vor dem Zivilgericht insgesamt 2,5 Gesamtgebühren anfallen. Diese Gesamtgebühren setzen sind meistens aus den Teilgebühren "Verfahrensgebühr" und "Termingebühr" zusammen.

Die Verfahrensgebühr entsteht schon für das Betreiben eines ab Klageauftrag erteilten Geschäfts einschließlich sämtlicher Informationen zu dieser Beauftragung. Für den Anfall der Termingebühr ist es nötig, dass die Anwälte die Parteien im Termin ordnungsgemäß vertreten. Weiterhin ist vorstellbar, dass noch eine Vergleichsgebühr (1,0) anfällt - sollte zwischen den Parteien ein Vergleich geschlossen worden sein.

Eine tabellarische Übersicht der einfachen Kosten haben wir Ihnen unter "Tabellen - Rechtsanwaltskosten" zusammengestellt. Für eine detailiertere Berechnung der allgemeinen Rechtsanwaltskosten nach Gegenstandswert mit abweichender Anzahl der Gebühren benutzen Sie bitte den Rechner für Rechtsanwaltskosten.

Weiterhin ist für Sie wichtig zu wissen, dass wir, wo nicht anders gekennzeichnet, alle Rchtsanwaltsgebühren rein Netto angegeben haben. Jedoch sind Rechtsanwälte dazu verpflichtet, inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer abzurechnen. Bitte addieren Sie also entsprechend den aktuellen Mehrwertsteuersatz, so der Betrag nicht ausdrücklich als Brutto ausgewiesen ist.

Bei der nachfolgenden Berechnung möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Musterrechnung handelt. In den einzelnen Verfahren kann die Rechnung höher ausfallen, beispielsweise wenn weitere Kosten, wie Fahrtkosten, Termine, Besichtigungen etc. anfallen.

Für einen Streitwert von 3000,00 Euro könnten sich die Rechtsanwaltskosten, wird eine Zusammensetzung angenommen, wie sie oben beschrieben ist, folgendermaßen errechnen:

PostenGebühr in €AnzahlBetrag in €
Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG189,001,30245,70
Termingebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG189,001,20226,80
Post- und Telek.-entgelte Gem.- Nr. 7002 VV RVG20,001,0020,00
    Zwischensumme Netto492,50
    Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG19 %93,57
    Endsumme Brutto586,07


[ zurück ]      [ weiter ]  


[ Zum Seitenanfang ]

Verfahrenskostenhilfe Sorgerecht Gerichtskosten Unterhalt Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Gerichtskosten Umgangsrecht Gerichtskosten Umgangsrecht Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Familienrecht Anfrage Unterhalt Anfrage Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Verfahrenskostenhilfe Sorgerecht Scheidung Gerichtskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Vaterschaftsanfechtung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Vaterschaftsanfechtung Anfrage Umgangsrecht Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Scheidung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Scheidungsantrag Verfahrenskostenhilfe Umgangsrecht Vaterschaftsanerkennung Anfrage Sorgerecht Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Scheidung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Sorgerecht Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Verfahrenskostenhilfe Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Verfahrenskostenhilfe Unterhalt Unterhalt Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Umgangsrecht Anfrage Sorgerecht Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Verfahrenskostenhilfe Scheidung Unterhalt Gerichtskosten Vaterschaftsanfechtung Gerichtskosten Gerichtskosten Umgangsrecht Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Vaterschaftsanfechtung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Scheidung Anfrage Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Verfahrenskostenhilfe Vaterschaftsanfechtung Scheidung Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Sorgerecht Anfrage Vaterschaftsanfechtung Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Unterhalt Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert


© www.familienrecht-kosten.de 2009 - 2013
|  Impressum | Kontakt | Quellenverzeichnis | Webmaster |
MTg0LjczLjc0LjQ3OjoyMDEzLjA1LjIzIDA2OjQ4OjQw
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Google+.
 
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Twitter
 
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Facebook