Bitte geben sie zuerst an, wie hoch das aktuelle Netto-Monatseinkommen beider Ehepartner ist.
Weiterhin geben sie bitte an, ob sie zur Eheschliessung einen Versorgungsausgleich ausgeschlossen haben. Sollten sie sich nicht sicher sein, ob ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde, sollten sie davon ausgehen, dass er nicht ausgeschlossen wurde:
Netto-Monatseinkommen Ehepartner 1:
€
Netto-Monatseinkommen Ehepartner 2:
€
Wurde ein Versorgungsausgleich zur Eheschliessung ausdrücklich ausgeschlossen?
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Die Berechnung erfolgt auf Grundlage eines Streitwerts von € - errechnet aus ihren Angaben (Netto-Monatseinkommen Ehepartner 1: € / Netto-Monatseinkommen Ehepartner 2: € / Summe beider Einkommen multipliziert mit [] / zzgl. 1.000,00 € Streitwert für einen einfachen Versorgungsausgleich [], wobei es sich hierbei um den Mindeststreitwert handelt ). Somit müssen sie für ein durchschnittliches Verfahren wie folgt kalkulieren:
Posten
Gebühr in €
Anzahl
Betrag in €
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Verfahrensgebühr [,]
Termingebühr [,]
Post- und Telekomunikationsentgelte []
Zwischensumme netto
Umsatzsteuer []
%
Endsumme brutto
Kosten gesamt
Die Gerichtskosten werden berechnet nach § 34 Gerichtskostengesetz [].
Die Rechtsanwaltskosten werden berechnet nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [].
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Musterrechnung handelt! In den einzelnen Verfahren kann die Rechnung höher ausfallen, beispielsweise wenn weitere Kosten, wie Fahrtkosten, Termine, Besichtigungen etc. anfallen. Weiterhin erhöht sich der Streitwert um mindestens 1.000,00 €, falls sich der Versorgungsausgleich kompliziert gestalten sollte.
Unabhängig vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz haben sie jederzeit die Möglichkeit, eine ggf. anderslautende Gebührenvereinbarung mit ihrer Anwältin/ ihrem Anwalt zu treffen!
Sollten sie nicht über das nötige Einkommen verfügen, bietet sich die Möglichkeit, für die Kosten von der Staatskasse ein Darlehen zu erhalten bzw. die Kosten komplett übernommen zu bekommen (s. Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe). Ob Ihr Einkommen entsprechend ist, können Sie mit dem PKH/VKH-Rechner ermitteln.
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Bitte zögern Sie nicht! Hilfe - besonders wenn Sie frühzeitig in Anspruch genommen wird - kann schnell und unkompliziert Probleme erkennen, Lösungswege erarbeiten und damit Streit vermeiden. Gerade bei Fragen der Scheidung ist es sehr schwer, selber vollkommen ruhig zu bleiben um kühl und überlegt zu handeln. Eher ist die Problematik hoch emotional, was es umso schwerer macht, selbständig gute und somit langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln - selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen. []