Bitte geben Sie den Streitwertbetrag/ Gegenstandswert und die Anzahl der Gebühren ein:
Die Rechtsanwaltskosten werden berechnet nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Musterrechnung handelt! Meist kommt zu den obenstehenden Kosten noch eine Pauschale für Post- und Telekommunikation in Höhe von 20,00 € netto hinzu. Weiterhin kann in den einzelnen Verfahren die Rechnung höher ausfallen, beispielsweise wenn weitere Kosten, wie Fahrtkosten, Termine, Besichtigungen etc. anfallen.
Unabhängig vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine ggf. anderslautende
Gebührenvereinbarung mit Ihrer Anwältin/ Ihrem Anwalt zu treffen!