Vaterschaftsanerkennung
Streitwert Gegenstandswert

Streitwert - Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

(Zu den auf sie persönlich zukommenden Kosten siehe unten)

Begriffserklärung

Bei einem gerichtlichen Verfahren vor einem deutschen Gericht fallen zwei Arten von Kosten an, die Gerichtsgebühren und die Rechtsanwaltsgebühren.

Die Gerichtsgebühren bestimmen sich nach dem Streitwert oder dem Gegenstandswert. Der Streitwert ist der sich in Geld beziffernde Wert des Gegenstandes über den im Verfahren, vor dem Richter, gestritten wird; vereinfacht in einem Beispiel zum Ausdruck gebracht:

Streiten die Parteien über die Herausgabe eines Zeichenblockes im Wert von 10,00 Euro - dann ist der Streitwert des Prozesses und auch die Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren der Wert von zehn Euro.

Schwierig wird die Festlegung des Streitwertes immer dann, wenn es sich zum einen um komplexe Sachverhalte handelt und zum anderen, wenn um Dinge gestritten wird, die nicht deutlich in Geld zu messen sind.

Beispielsweise ist es vorstellbar sehr schwierig zu bestimmen, wie hoch der Streitwert für die Vaterschaftsfeststellung ist - denn dieses kann finanziell weitreichende Folgen oder auch gar keine Folgen haben. In einem solchen Verfahren wird ein Pauschalstreitwert angenommen.

Wer legt den Gegenstandswert oder den Streitwert fest?

Der Streitwert wird meist von den Gerichten festgelegt in einem so genannten Streitwertbeschluss.

Sollte kein gerichtliches Verfahren anhängig gewesen oder der Streitwert nicht festgelegt worden sein, so erfolgt die Streitwertbestimmung durch die Verfahrensbetreuer, also meist durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt.

Beispiele zum Streitwert:

Im gerichtlichen Verfahren sind eine Reihe von Gegenstandswerten geregelt.

Bei einer Klage zur Vaterschaftsfeststellung wird ein pauschaler Gegenstandswert angenommen, welcher nach § 48 III GKG [ 4 ] nicht unter 2000,00 Euro liegt.

Dieser Gegenstands- bzw. Streitwert wird dann in der Berechnung der Gerichtskosten und der Anwaltskosten herangezogen.

Die auf sie persönlich zukommenden Kosten können Sie unter "Vaterschaftsfeststellungskosten" nachlesen bzw. berechnen.

Für weitere Fragen zum Thema Vaterschaftsfeststellung stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


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