Familienrecht
Anwaltskosten mit Gebührenvereinbarung

Anwaltskosten - Gebührenvereinbarung

Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage des Rechtsanwaltsauftrages gezahlt. Für die Vereinbarung der Vergütung bestehen prinzipiell zwei Möglichkeiten:
  1. Sie können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung abschließen oder
  2. der Rechtsanwalt wird nach den gesetzlichen Vorgaben, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) [ 5 ], bezahlt.
Bei einer Vergütungsvereinbarung vereinbaren Sie mit dem Rechtsanwalt, dass ein bestimmter Betrag für die rechtsanwaltliche Leistung bezahlt wird. Dabei ist es möglich, dass Sie eine Vereinbarung in Bezug auf die Arbeitsstunden des Rechtsanwaltes abschließen oder eine pauschale Verabredung in Bezug auf die Instanz oder Erstberatung vereinbaren.

Sollten Sie nichts vereinbart haben, wird nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet. Diese bestimmen den Betrag nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Das können sie mit ihrem Rechtsanwalt auch vereinbaren. Ein Rechtsanwalt ist gezwungen nach § 49 b Abs. 5 BRAO [ 3 ] Sie über den Gegenstandswert aufzuklären. Das geschieht durch einen so genannten Wertgebührenhinweis. Sollte dies nicht erfolgen - drängen Sie den Rechtsanwalt dazu.

Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, führen Sie ganz am Anfang ein deutliches Gespräch zu den einzelnen Kosten und lassen Sie sich Zeit zur Entscheidung. Denken Sie daran, dass ein überstürztes Handeln häufig zu Fehlern führt. Verhalten Sie sich am besten wie zum Beispiel bei einen Autokauf: Mit Bedacht entscheiden und Preise klar absprechen! Tun Sie es also ebenso, wenn Sie die Leistungen eines Anwaltes in Anspruch nehmen wollen - sprechen Sie die Preisfrage konkret an.

Zur allgemeinen Orientierung haben wir Ihnen auf dieser Webseite eine ungefähre Vorstellung über die ggf. anfallenden Kosten zu Fragen des Familienrechts (Scheidung, Unterhalts-, Umgangs-, Sorgerechts- und Vaterschaftsstreitigkeiten), basierend auf dem RVG, gegeben. Die genaue Höhe der Kosten in Ihrem persönlichen Falle können wir Ihnen an dieser Stelle ohne jede Vorkenntnisse Ihrer Problematik nicht pauschal nenne.
Möchten Sie für Sich persönlich eine genauere Auskunft, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht und stellen uns dabei Ihr Anliegen detailliert dar.

Siehe auch: Anwaltskosten (nach Gebührenvereinbarung) für ....

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