Familienrecht
Anwaltskosten mit Gebührenvereinbarung
Anwaltskosten - Gebührenvereinbarung
Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage des Rechtsanwaltsauftrages gezahlt. Für die Vereinbarung der Vergütung bestehen prinzipiell zwei Möglichkeiten:
Sollten Sie nichts vereinbart haben, wird nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet. Diese bestimmen den Betrag nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Das können sie mit ihrem Rechtsanwalt auch vereinbaren. Ein Rechtsanwalt ist gezwungen nach § 49 b Abs. 5 BRAO [ 3 ] Sie über den Gegenstandswert aufzuklären. Das geschieht durch einen so genannten Wertgebührenhinweis. Sollte dies nicht erfolgen - drängen Sie den Rechtsanwalt dazu.
Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, führen Sie ganz am Anfang ein deutliches Gespräch zu den einzelnen Kosten und lassen Sie sich Zeit zur Entscheidung. Denken Sie daran, dass ein überstürztes Handeln häufig zu Fehlern führt. Verhalten Sie sich am besten wie zum Beispiel bei einen Autokauf: Mit Bedacht entscheiden und Preise klar absprechen! Tun Sie es also ebenso, wenn Sie die Leistungen eines Anwaltes in Anspruch nehmen wollen - sprechen Sie die Preisfrage konkret an.
Zur allgemeinen Orientierung haben wir Ihnen auf dieser Webseite eine ungefähre Vorstellung über die ggf. anfallenden Kosten zu Fragen des Familienrechts (Scheidung, Unterhalts-, Umgangs-, Sorgerechts- und Vaterschaftsstreitigkeiten), basierend auf dem RVG, gegeben. Die genaue Höhe der Kosten in Ihrem persönlichen Falle können wir Ihnen an dieser Stelle ohne jede Vorkenntnisse Ihrer Problematik nicht pauschal nenne.
Möchten Sie für Sich persönlich eine genauere Auskunft, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht und stellen uns dabei Ihr Anliegen detailliert dar.
- Sie können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung abschließen oder
- der Rechtsanwalt wird nach den gesetzlichen Vorgaben, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) [ 5 ], bezahlt.
Sollten Sie nichts vereinbart haben, wird nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet. Diese bestimmen den Betrag nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Das können sie mit ihrem Rechtsanwalt auch vereinbaren. Ein Rechtsanwalt ist gezwungen nach § 49 b Abs. 5 BRAO [ 3 ] Sie über den Gegenstandswert aufzuklären. Das geschieht durch einen so genannten Wertgebührenhinweis. Sollte dies nicht erfolgen - drängen Sie den Rechtsanwalt dazu.
Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, führen Sie ganz am Anfang ein deutliches Gespräch zu den einzelnen Kosten und lassen Sie sich Zeit zur Entscheidung. Denken Sie daran, dass ein überstürztes Handeln häufig zu Fehlern führt. Verhalten Sie sich am besten wie zum Beispiel bei einen Autokauf: Mit Bedacht entscheiden und Preise klar absprechen! Tun Sie es also ebenso, wenn Sie die Leistungen eines Anwaltes in Anspruch nehmen wollen - sprechen Sie die Preisfrage konkret an.
Zur allgemeinen Orientierung haben wir Ihnen auf dieser Webseite eine ungefähre Vorstellung über die ggf. anfallenden Kosten zu Fragen des Familienrechts (Scheidung, Unterhalts-, Umgangs-, Sorgerechts- und Vaterschaftsstreitigkeiten), basierend auf dem RVG, gegeben. Die genaue Höhe der Kosten in Ihrem persönlichen Falle können wir Ihnen an dieser Stelle ohne jede Vorkenntnisse Ihrer Problematik nicht pauschal nenne.
Möchten Sie für Sich persönlich eine genauere Auskunft, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht und stellen uns dabei Ihr Anliegen detailliert dar.
Siehe auch: Anwaltskosten (nach Gebührenvereinbarung) für ....
Scheidung Unterhalt Umgangsrecht Sorgerecht Vaterschaftsanfechtung Vaterschaftsfeststellung
Scheidung Unterhalt Umgangsrecht Sorgerecht Vaterschaftsanfechtung Vaterschaftsfeststellung
Umgangsrecht Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Umgangsrecht Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Scheidung Gerichtskosten Sorgerecht Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Vaterschaftsanfechtung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Umgangsrecht Anfrage Verfahrenskostenhilfe Vaterschaftsanfechtung Umgangsrecht Gerichtskosten Umgangsrecht Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Vaterschaftsanfechtung Anfrage Unterhalt Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Vaterschaftsanfechtung Gerichtskosten Scheidungsantrag Sorgerecht Anfrage Scheidung Anfrage Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Unterhalt Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Vaterschaftsanfechtung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Unterhalt Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Verfahrenskostenhilfe Umgangsrecht Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Verfahrenskostenhilfe Unterhalt Scheidung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Sorgerecht Gerichtskosten Vaterschaftsanfechtung Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Sorgerecht Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Umgangsrecht Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Gerichtskosten Verfahrenskostenhilfe Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Gerichtskosten Vaterschaftsanerkennung Anfrage Verfahrenskostenhilfe Scheidung Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Familienrecht Anfrage Verfahrenskostenhilfe Scheidung Anwaltskosten Gebührenvereinbarung Gerichtliche Vaterschaftsanerkennung Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Unterhalt Anfrage Sorgerecht Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Verfahrenskostenhilfe Sorgerecht Scheidung Anwaltskosten Streitwert Streitwertbeschluss Gegenstandswert Unterhalt Gerichtskosten
© www.familienrecht-kosten.de 2009 - 2013
| Impressum | Kontakt | Quellenverzeichnis | Webmaster |
NTAuMTkuMTU1LjIzNTo6MjAxMy4wNS4xOSAxMzo1ODo1NQ==
| Impressum | Kontakt | Quellenverzeichnis | Webmaster |
NTAuMTkuMTU1LjIzNTo6MjAxMy4wNS4xOSAxMzo1ODo1NQ==
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Google+.
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Twitter
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Facebook