Mit dieser Webseite möchten wir Ihnen einen kleinen Führer an die Hand geben, mit dem Sie in Familienrechtssachverhalten die Kosten berechnen können.
In den meisten Fällen fallen Kosten für Ihren Rechtsbeistand - eine Anwältin oder einen Anwalt - an und Kosten für das Gericht. Zum besseren Verständlichkeit haben wir beide Posten getrennt dargestellt.
Zugrunde gelegt haben wir einen Verfahrensverlauf, wie er in einem "durchschnittlichen" Verfahren dieser Art vorkommen kann. Das bedeutet, dass Unstimmigkeiten vor einem Gericht entschieden werden müssen, es aber keine unüberwindlichen Gräben zwischen den sich streitenden Parteien gibt.
Sollten Sie jedoch absehen können, dass es schwerwiegende Probleme zu klären gilt, Gutachter bestellt werden müssen, die Absolvierung von Lokalterminen notwendig wird und mehren Verhandlungstage anstehen werden, müssen Sie ggf. mit weiteren Kosten rechnen.
Allgemein werden die auf Sie zukommenden Kosten immer am Gegenstandswert berechnet. Da die Höhe dieses Gegenstandswerts jedoch erst feststeht, nachdem dieser vom Gericht oder dem Prozeßbevollmächtigten nach Abschluss des Verfahrens festgelegt wurde, sind die von uns angegebenen Beträge Erfahrungswerte.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass die von uns hier dargestellte Anwaltskostenhochrechnung auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
[ 5 ] basiert. Ihnen steht es aber frei, mit Ihrer Anwältin/ Ihrem Anwalt eine eigenständige Gebührenvereinbarung zu vereinbaren.
Eine genauere Berechnung für Ihren Fall kann erst durch Ihren rechtlichen Vertreter erfolgen. Ihre komplette und vorbehaltlose Schilderung des Problems und der Sachlage ist unabdingbare Voraussetzung für eine korrekte Kostenhochrechnung. Sollten Sie Zweifel - bezüglich der Kosten die auf Sie zukommen werden - haben, Fragen Sie Ihren Anwalt nach eine Kostenkalkulation oder vereinbaren Sie gleich (der einfachheit halber) eine Gebührenvereinbarung.
Möchten Sie sich bei uns konkret über die auf Sie zukommenden Kosten für die Klärung Ihres Problems informieren, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren und uns Ihr Problem ausführlich und detailliert zu schildern.
Sollten Sie nicht über das nötige Einkommen verfügen, bietet sich die Möglichkeit, für die Kosten von der Staatskasse ein Darlehen zu erhalten bzw. die Kosten komplett übernommen zu bekommen (s.
Prozesskostenhilfe)